MFA-Azubi

Allgemeine Informationen zum Beruf MFA finden Sie hier:

Wir sind die zuständige Stelle gemäß § 71 BBiG für MFA-Azubis in der Pfalz. Für ausgelernte MFA sind wir leider nicht zuständig!

Berufswunsch MFA?

Was Sie vor einer Entscheidung für den Berufswunsch MFA wissen sollten ... [weiterlesen]

Dauer der Ausbildung

Die reguläre Ausbildungszeit für MFA beträgt drei Jahre ... [weiterlesen]

Berufsausbildungsvertrag

Den Vertrag für die Ausbildung zum MFA müssen Sie immer schriftlich einreichen ... [weiterlesen]

Berufsschulbesuch

In der Regel haben Sie jede Woche 1 x und alle zwei Wochen 2 x Unterricht ... [weiterlesen]

Zwischenprüfung

Hier finden Sie die Termine für die diesjährigen Zwischenprüfungen ... [weiterlesen]

Abschlussprüfung

Die Bezirksärztekammer Pfalz führt zweimal im Jahr Abschlussprüfungen für MFA durch ... [weiterlesen]

Überbetriebliche Ausbildung

Im 3. Ausbildungsjahr bietet Ihnen die Bezirksärztekammer Pfalz eine überbetriebliche Ausbildung an ... [weiterlesen]

Kenntnisse im Strahlenschutz

Wenn Sie Untersuchungen oder Behandlungen mit Röntgenstrahlung durchführen ... [weiterlesen]

Hospitation

Die rechtlichen Beziehungen zwischen hospitierenden Azubis und Praktikumspraxis sollten in einem Vertrag geregelt sein ... [weiterlesen]

Ausbildungsnachweis

Das ordnungsgemäß geführte Berichtsheft ist eine der Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung ... [weiterlesen]

Begabtenförderung berufliche Bildung

Eine wirksame Unterstützung derjenigen, die sich im Wettbewerb der Bildungswege für die „Karriere mit Lehre“ entscheiden ... [weiterlesen]

Was Sie vor einer Entscheidung für den Berufswunsch MFA wissen sollten ... [weiterlesen]

Die reguläre Ausbildungszeit beträgt drei Jahre bei einer wöchentlichen Vollzeittätigkeit von 38,5 Stunden (inkl. Schulbesuch). In bestimmten Fällen ist eine Verkürzung möglich, z.B. bei besonderen Vorkenntnissen oder überdurchschnittlichen Leistungen.

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