MFA-Azubi
Allgemeine Informationen zum Beruf MFA finden Sie hier:
Wir sind die zuständige Stelle gemäß § 71 BBiG für MFA-Azubis in der Pfalz. Für ausgelernte MFA sind wir leider nicht zuständig!
Berufswunsch MFA?
Was Sie vor einer Entscheidung für den Berufswunsch MFA wissen sollten ... [weiterlesen]
Dauer der Ausbildung
Die reguläre Ausbildungszeit für MFA beträgt drei Jahre ... [weiterlesen]
Berufsausbildungsvertrag
Den Vertrag für die Ausbildung zum MFA müssen Sie immer schriftlich einreichen ... [weiterlesen]
Berufsschulbesuch
In der Regel haben Sie jede Woche 1 x und alle zwei Wochen 2 x Unterricht ... [weiterlesen]
Zwischenprüfung
Hier finden Sie die Termine für die diesjährigen Zwischenprüfungen ... [weiterlesen]
Abschlussprüfung
Die Bezirksärztekammer Pfalz führt zweimal im Jahr Abschlussprüfungen für MFA durch ... [weiterlesen]
Überbetriebliche Ausbildung
Im 3. Ausbildungsjahr bietet Ihnen die Bezirksärztekammer Pfalz eine überbetriebliche Ausbildung an ... [weiterlesen]
Kenntnisse im Strahlenschutz
Wenn Sie Untersuchungen oder Behandlungen mit Röntgenstrahlung durchführen ... [weiterlesen]
Hospitation
Die rechtlichen Beziehungen zwischen hospitierenden Azubis und Praktikumspraxis sollten in einem Vertrag geregelt sein ... [weiterlesen]
Ausbildungsnachweis
Das ordnungsgemäß geführte Berichtsheft ist eine der Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung ... [weiterlesen]
Begabtenförderung berufliche Bildung
Eine wirksame Unterstützung derjenigen, die sich im Wettbewerb der Bildungswege für die „Karriere mit Lehre“ entscheiden ... [weiterlesen]
Was Sie vor einer Entscheidung für den Berufswunsch MFA wissen sollten ... [weiterlesen]
Die reguläre Ausbildungszeit beträgt drei Jahre bei einer wöchentlichen Vollzeittätigkeit von 38,5 Stunden (inkl. Schulbesuch). In bestimmten Fällen ist eine Verkürzung möglich, z.B. bei besonderen Vorkenntnissen oder überdurchschnittlichen Leistungen.