Anerkennung der Weiterbildung

Allgemeine Hinweise zur Antragstellung

Alle Antragsunterlagen müssen in zweifacher Ausfertigung bei der Bezirksärztekammer eingereicht werden, wobei eine Ausfertigung der Beglaubigung bedarf.

Bitte reichen Sie deshalb eine Ausführung des Antrages mit Originalen oder beglaubigten Kopien Ihrer Zeugnisse, Logbücher und/oder Kursbescheinigungen ein.

Die zweite Ausführung des Antrages legen Sie bitte in einfacher Kopie bei.

Antrag auf Bewertung von Weiterbildungsabschnitten

Anträge nach alter WBO 2006 zum Download

Die jeweiligen Logbücher und Auszüge aus der Weiterbildungsordnung finden Sie hier.

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