Meldewesen

Gemäß Meldeordnung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz hat sich jede Ärztin/jeder Arzt, die/der ärztlich in irgendeiner Form im Bereich der Bezirksärztekammer Pfalz tätig ist, unverzüglich bei unserer Kammer anzumelden.

Die Anmeldepflicht besteht ebenfalls bei einer nur geringfügigen ärztlichen Tätigkeit sowie einer möglicherweise gleichzeitigen Zugehörigkeit zu einer oder mehreren anderen Landes- bzw. Bezirksärztekammer(n) (Mehrfachmitgliedschaft).

Anmeldung

Das benötigen wir für Ihre Erstanmeldung

  • Meldebogen (Formular siehe oben bei wichtige Dokumente als PDF)

  • Ihre Approbationsurkunde / Berufserlaubnis
    (als beglaubigte Kopie oder im Original)

  • Zeugnisse und Urkunden zu akademischen Graden
    (als beglaubigte Kopie oder im Original)

  • Zeugnisse und Urkunden von ausländischen Titeln
    (hier ist der Nachweis der hierzulande amtlich erlaubten Titulierung erforderlich)

  • Weiterbildungsregister (Mitteilung über die angestrebte Facharztbezeichnung)

Bitte beachten Sie!

Für Weiterbildungsassistenten gelten abweichende Regelungen.

Das benötigen wir bei Zugang von einer anderen Ärztekammer

  • Meldebogen (Formular siehe oben bei wichtige Dokumente als PDF)

Änderungsmeldung

Veränderungen unverzüglich mitteilen

Kommt es während der Kammermitgliedschaft zu Veränderungen, sind diese der Bezirksärztekammer Pfalz unverzüglich mitzuteilen.

Das gehört zu einer Änderungmeldung

  • Änderungsmeldung (Formular siehe oben bei wichtige Dokumente als PDF)

  • Ihre neue Tätigkeit

  • Dienstanschrift

  • Privatanschrift

  • Approbation
    (beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde zum Verbleib in der Personalakte)

  • Promotion
    (beglaubigte Kopie der Promotionsurkunde zum Verbleib in der Personalakte)

  • Namensänderung
    (beglaubigte Kopie der Eheurkunde zum Verbleib in der Personalakte)

Abmeldung

Abmeldung unverzüglich mitteilen

Gemäß Meldeordnung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz ist die Aufgabe der ärztlichen Tätigkeit im Bereich der Bezirksärztekammer Pfalz unverzüglich mitzuteilen.

Sofern keine ärztliche Tätigkeit im Bereich der Bezirksärztekammer Pfalz mehr ausgeübt wird, endet die Mitgliedschaft und die Personalakte wird an die nunmehr zuständige Ärztekammer weitergeleitet.

Für Ihre Abmeldung benötigen wir

  • Anschrift der neuen Arbeitsstelle bzw. Praxis

  • Privatanschrift

  • Datum, wann die Tätigkeit beendet wird / wurde

  • Abmeldung (Formular siehe oben bei wichtige Dokumente als PDF)

Sie sind weiterhin als Arzt tätig?

Sind Sie weiterhin in irgendeiner Form (z. B. durch die Teilnahme am Notfalldienst) oder nur geringfügig im Bereich der Bezirksärztekammer Pfalz tätig ist, besteht die Meldepflicht fort. Auch in diesem Fall gilt die Pflichtmitgliedschaft in unserer Bezirksärztekammer und der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz.

Ärzteblatt

Ärzteblatt kostenlos

Das Ärzteblatt Rheinland-Pfalz sowie das Deutsche Ärzteblatt erhält jedes Mitglied kostenlos.

Die Zustellung wird von der Bezirksärztekammer Pfalz nach erfolgter Anmeldung entsprechend den Angaben auf dem Meldebogen veranlasst.

Bayerische Ärzteversorgung

Alters- und Berufsunfähigkeitsversorgung

Mit Beginn Ihrer Berufstätigkeit im Regierungsbezirk Rheinhessen/Pfalz des Landes Rheinland-Pfalz wird die Bayerische Ärzteversorgung Ihr Ansprechpartner für Ihre Alters- und Berufsunfähigkeitsversorgung, für die Versorgung Ihrer Angehörigen, sowie für die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Wenden Sie sich bitte daher umgehend an die Bayerische Ärzteversorgung

Freiwillige Mitgliedschaft

Welche Vorteile bietet mir eine freiwillige Mitgliedschaft?

  • Sie erhalten auf Antrag einen Arztausweis

  • Sie erhalten das Rheinland-pfälzische Ärzteblatt als Zeitschrift sowie das Deutsche Ärzteblatt in online Version.

  • Sie zeigen Ihre Verbundenheit mit der Pfälzischen Ärzteschaft

  • Sie haben die Möglichkeit des politischen Engagement und der politischen Einflussnahme in der Ärztekammer (Wahl der Vertreterversammlung und Möglichkeit)

  • Sie können sich zur Wahl stellen (Vertreterversammlung)

  • Sie können in wirtschaftlich begründeten Notfällen einen Antrag auf Unterstützung aus dem Fürsorgefonds stellen

Wichtige Dokumente

Gesetzliche Grundlagen

Team Meldewesen

Sachbearbeitung
Ina Hauenstein

Tel: 06321 - 92 84 - 21
Fax: 06321 - 92 84 - 62
E-Mail

Sachbearbeitung
Sandra Hoffeld

Tel: 06321 - 92 84 - 12
Fax: 06321 - 92 84 - 62
E-Mail

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