Tarifvertrag Ärzte/VKA Ausland

Sie haben im Ausland bereits ärztlich gearbeitet und möchten, dass diese Zeiten bei Ihrer Tarifeinstufung berücksichtigt werden?

Hierzu benötigen Sie eine Bewertung von im Ausland absolvierten ärztlichen Tätigkeiten nach TV Ärzte/VKA.

Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage folgende Unterlagen als beglaubigte Kopie vollständig bei:

Die Anlagen sind zu nummerieren

  • 1. tabellarische Aufstellung beruflicher Werdegang (Lebenslauf)

  • 2. Arbeitszeugnis (Ort und Einrichtung der Tätigkeit im Ausland, der Zeitraum der ausgeübten Tätigkeit und die Art der ausgeübten ausländischen Tätigkeiten)

  • 3. Falls ausgeübte Tätigkeiten aus dem Arbeitszeugnis nicht ersichtlich sind, bitten wir um tabellarische Aufstellung aller ausgeübten Tätigkeiten im Ausland

  • 4. deutsche Approbationsurkunde

  • 5. Schreiben der Approbationsbehörde aus der hervorgeht, zu welchem Zeitpunkt die Gleichwertigkeit Ihrer ärztlichen Grundausbildung bestand.

  • 6. Urkunde Ihrer ausländischen Anerkennung als Arzt / Approbation im Herkunftsland (z.B. Eintrag im Arztregister, Berufserlaubnis etc.)

Nur bei vollständiger Vorlage der genannten Unterlagen ist Ihre Anfrage prüffähig!

Die Dokumente müssen folgende Vorgaben erfüllen:

  • Alle Dokumente sind im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie einzureichen.

  • Für alle ausländischen Dokumente benötigen wir zusätzlich eine deutsche Übersetzung, vorgenommen von einem in Deutschland amtlich beeidigten Übersetzer (www.justiz-dolmetscher.de).

  • Das ausländische Dokument muss untrennbar mit der Übersetzung verbunden sein.

Hinweis

Bei der zu erstellenden tariflichen Bescheinigung handelt es sich nicht um eine Gleichwertigkeitsbescheinigung im weiterbildungsrechtlichen Sinne. Eine solche ist gegebenenfalls gesondert im Referat Weiterbildung der Bezirksärztekammer Pfalz zu beantragen.

©2024 Bezirksärztekammer Pfalz

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Alle erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen und die Möglichkeit, einzelne Cookies zuzulassen oder sie zu deaktivieren, erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.