Ärzte

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Meldewesen

Jede/r Ärztin/Arzt hat sich nach Aufnahme ihrer/seiner beruflichen Tätigkeit im Lande Rheinland-Pfalz unverzüglich bei der für den Ort ihrer/seiner Berufstätigkeit zuständigen Bezirksärztekammer anzumelden [weiterlesen ...]

Weiterbildung

Ärztliche Weiterbildung beinhaltet das Erlernen ärztlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten nach abgeschlossener ärztlicher Ausbildung und Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit [weiterlesen...]

Fortbildung

Fortbildung dient dem Erhalt und der kontinuierlichen Weiterentwicklung der beruflichen Kompetenz zur Gewährleistung einer hochwertigen Patientenversorgung und Sicherung der Qualität ärztlicher Berufsausübung [weiterlesen ...]

Jugendarbeitsschutz

Die Kosten einer Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz werden vom Land erstattet, wenn der Arzt der Kostenforderung einen Untersuchungsberechtigungsschein beifügt [weiterlesen...]

Arztausweis

Die Bezirksärztekammer Pfalz stellt nach § 3 Absatz 2 Ziffer 10 Heilberufsgesetz allen ihren Mitgliedern auf Antrag einen Arztausweis aus. Er bleibt Eigentum der [weiterlesen...]

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