Anerkennung der Weiterbildung
Allgemeine Hinweise zur Antragstellung
Alle Antragsunterlagen müssen in zweifacher Ausfertigung bei der Bezirksärztekammer eingereicht werden, wobei eine Ausfertigung der Beglaubigung bedarf.
Bitte reichen Sie deshalb eine Ausführung des Antrages mit Originalen oder beglaubigten Kopien Ihrer Zeugnisse, Logbücher und/oder Kursbescheinigungen ein.
Die zweite Ausführung des Antrages legen Sie bitte in einfacher Kopie bei.
Längere Wartezeiten
Aufgrund der hohen Anzahl von Anträgen und Anfragen, muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.
Von Anfragen zum Sachstand oder ob Unterlagen eingegangen sind, bitten wir abzusehen. Wir sind bestrebt, alle Anträge und Anfragen schnellstmöglich zu bearbeiten und werden uns unaufgefordert melden.
Alle Anträge und Anfragen werden chronologisch nach Posteingang von uns bearbeitet.
Wir bitten hier um Ihr Verständnis!
Antrag auf Zulassung zum Fachgespräch
Antrag auf Bewertung von Weiterbildungsabschnitten
Antragsformular(Bitte nicht zur Beantragung des Fachgesprächs verwenden)
Informationsmaterial
Ablauf von Übergangsbestimmungen zum Erwerb von Schwerpunktbezeichnungen und Zusatz-Weiterbildungen
Ärztinnen und Ärzte, die mit ihrer Weiterbildung zum Erwerb einer Schwerpunktbezeichnung bzw. einer Zusatz-Weiterbildung vor dem 02.01.2022 begonnen haben, können diese Bezeichnungen im Rahmen der §§ 20 Abs. 5 und 6 der rheinland-pfälzischen Weiterbildungsordnung bis zum 01.01.2027 noch nach den Bestimmungen der „alten“ Weiterbildungsordnung von 2006 abschließen und den Antrag auf Prüfungszulassung stellen.
Dies bedeutet, dass die zeitlichen und inhaltlichen Voraussetzungen für eine Prüfungszulassung bis zum 01.01.2027 erfüllt sein müssen und auch der entsprechende Antrag auf Prüfungszulassung bis zu diesem Datum bei ihrer zuständigen Bezirksärztekammer eingegangen sein muss.
Logbücher nach alter WBO 2006 zum Download
Die jeweiligen Logbücher und Auszüge aus der Weiterbildungsordnung finden Sie hier.
