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[16.03.2020]

Arbeitgeberbescheinigung (systemrelevanter Beruf)

Ab Montag, dem 16.3.2020, bleiben die Schulen und Kindergärten bis zum Ende der rheinland-pfälzischen Osterferien am 17. April 2020 für einen regulären Betrieb geschlossen. Grundsätzlich ist die Notfall-Betreuung der Kinder systemwichtiger Kräfte, wie Ärzte, Krankenschwestern und medizinischer Fachangestellter, vorgesehen. Ärzte können Ihre Berufszugehörigkeit durch den Arztausweis oder eine Mitgliedsbescheinigung der Bezirksärztekammer nachweisen. Für medizinische Fachangestellte empfehlen wir, dass die Ärzte als Arbeitgeber eine entsprechende Arbeitsbescheinigung ausstellen. Ein Muster finden Sie hier: https://tinyurl.com/tmy56vx.

Überbetriebliche Ausbildung

Die überbetriebliche Ausbildung ist ab sofort eingestellt!

Berufsschulbesuch

Gemäß § 15 Abs. 1 Ziffer 1 BBiG besteht die Verpflichtung Auszubildende für den Berufsschulunterricht freizustellen. Diese Pflicht ist grundsätzlich nicht daran gebunden, ob der Unterricht im Gebäude der Berufsbildenden Schule stattfindet oder nicht. Findet der Unterricht auf elektronischem oder sonstigen Wege entsprechend weiterhin statt, gilt § 15 Abs. 1 Satz 1 BBiG entsprechend.

Beurlaubungen von der Bearbeitung schulischer Aufgaben

Momentan gibt es Praxen, die jede helfende Hand brauchen, weil sie für die Daseinsvorsorge der Menschen wichtig sind. Die Praxen können in diesem Fall bei der für sie zuständigen Berufsschule eine Beurlaubung nach § 24 Abs. 1 der Schulordnung für die öffentlichen berufsbildenden Schulen ihrer Auszubildenden aus wichtigen Gründen erwirken. Die im Sinne der Daseinsvorsorge vorgebrachten Gründe sind von der Schule nicht als betriebliche Gründe zu werten. Der Betrieb erhält eine entsprechende Mitteilung durch die Schule.

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