Praxishomepage

Pflichtangaben nach § 5 Abs. 1 TMG

Die verpflichtenden Informationen sind nach § 5 Abs. 1 TMG „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten“. Das Impressum sollte daher von jedem Standort der Homepage aus erkennbar und direkt abrufbar sein.

Die folgenden Angaben sind erforderlich

  • Der Name und die Anschrift der Niederlassung des Anbieters der Internetseite

  • Im Falle von juristischen Personen (z. B. Partnerschaftsgesellschaft) Angabe der Rechtsform und der Vertretungsberechtigten

  • Angaben, die eine schnelle elektronische und eine unmittelbare Kontaktaufnahme ermöglichen (E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Faxnummer)

  • Eine persönliche Prüfpflicht, auf jede Kontaktaufnahme zu antworten, begründet das TMG nicht (LG Berlin, 28.08.2014, 52 O 135/13, Rn. 40, juris). Da sich bei medizinischen Anfragen von Patientinnen und Patienten eine solche Prüfpflicht aus dem ärztlichen Berufsrecht ergeben kann, ist der Hinweis möglich, dass über die E-Mail-Adresse keine Beratung zu medizinischen Behandlungen erfolgt

  • Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine Kommunikation mit Patientinnen und Patienten per E-Mail nur mit einer Verschlüsselung zulässig

  • Soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, ist die zuständige Aufsichtsbehörde anzugeben

Ärztinnen und Ärzte haben darüber hinaus folgende berufsrechtliche Angaben zu machen

  • die zuständige Ärztekammer für in Rheinland-Pfalz tätige Ärztinnen und Ärzte

  • die gesetzliche Berufsbezeichnung (d. h. Ärztin/Arzt bzw. Fachärztin/Facharzt für ...)

  • der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist (Bundesrepublik oder ein anderer)

  • die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelung und der Hinweis, wie diese zugänglich ist

  • die Registriernummer, sofern der Anbieter in einem öffentlichen Register eingetragen ist z. B. als Partnerschaftsgesellschaft im Partnerschaftsregister

  • die Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.), sofern der Anbieter über eine solche verfügt

Zuständige Stellen für Ärztinnen und Ärzte in RLP

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV)

Rheinallee 97-101

55118 Mainz

Fon 06131 967-0

Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Deutschhausplatz 3

55116 Mainz

Fon 06131 28822-0

Datenschutzerklärung

Auf die Praxishomepage ist eine Datenschutzerklärung aufzunehmen. Auch diese muss unmittelbar erkennbar und abrufbar sein. Neben einem eigenen Link in der Kopf- oder Fußzeile der Homepage (z. B. neben dem Link „Impressum“) kommt auch eine Aufnahme der Datenschutzerklärung in das Impressum im Anschluss an die Pflichtangaben nach § 5 Abs. 1 TMG in Betracht.

Die Datenschutzerklärung auf der Homepage hat seit dem 25.05.2018 den Anforderungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu genügen. Die bis dahin für eine Datenverarbeitung durch Diensteanbieter von Telemedien einschlägigen §§ 13 ff. TMG finden insoweit keine Anwendung mehr.

Praxishinweise für die Datenschutzerklärung auf der Praxishomepage nach der DSGVO stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung unter https://www.kbv.de/html/datensicherheit.php bereit, auf die an dieser Stelle verwiesen wird.

Sanktionen

Auch wenn dies einen Mehraufwand darstellt, ist es aufgrund der bei Verstößen drohenden Sanktionen dringend ratsam, die erforderlichen Angaben nach § 5 Abs. 1 TMG sowie eine Datenschutzerklärung, die den Anforderungen der DSGVO genügt, auf der Homepage bereitzustellen.

Werden die Pflichtangaben nach § 5 Abs. 1 TMG nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar gehalten, so kann dies mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden (§ 16 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 TMG). Bei Verstößen gegen die Vorgaben der DSGVO bestehen die in der DSGVO geregelten Ahndungsmöglichkeiten. Zudem kann ein wettbewerbswidriges Verhalten vorliegen, das entsprechende Haftungsansprüche begründet.

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