WhatsApp

Der Landesdatenschutzbeauftragte Rheinland-Pfalz stellt zur WhatsApp Nutzung fest, dass WhatsApp als Messenger-Dienst nicht a priori datenschutzwidrig sei. Aktuelle Probleme resultierten weniger aus der Gestaltung des Dienstes, sondern aus dessen Einsatzbedingungen in der Praxis. Unabhängig von weiter bestehenden Bedenken hinsichtlich des Privacy Shields sei ein datenschutzkonformer WhatsApp-Einsatz unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Folgende Voraussetzungen legt der Landesdatenschutzbeauftragte Rheinland-Pfalz für die Nutzung von WhatsApp fest:

  • den Einsatz aktueller Software-Versionen, um eine Verschlüsselung der Kommunikationsinhalte zu gewährleisten

  • den Einsatz dienstlicher/geschäftlicher Mobiltelefone; eine Nutzung privater Endgeräte kommt nur ausnahmsweise und verbunden mit tragfähigen Container-Lösungen in Betracht

  • die Nutzung eines „one-record-Adressbuchs“ mit ausschließlich der Telefonnummer des Diensteanbieters, eines Telefonbuchs mit ausschließlich WhatsApp-Kontakten oder eine Sperre des Adressbuchzugriffs durch WhatsApp

  • die Deaktivierung von Cloud-Backups

  • die Sicherstellung, dass Chat-Anhänge nicht in der Mediathek des Mobiltelefons gespeichert werden bzw. Dritt-Applikationen keine Zugriff darauf haben

  • eine ausreichende Absicherung der Endgeräte (Zugriffssperre, Verschlüsselung)

Alle Informationen des Landesdatenschutzbeauftragten Rheinland-Pfalz zum Thema WhatsApp finden Sie hier:

Artikel der Webseite Datenschutz.rlp.de

©2024 Bezirksärztekammer Pfalz

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Alle erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen und die Möglichkeit, einzelne Cookies zuzulassen oder sie zu deaktivieren, erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.