Todesbescheinigungen
Bestellung der Formulare
Die Bezirksärztekammer Pfalz wird nach Abverkauf der noch vorrätigen Exemplare den Vertrieb von Todesbescheinigungen einstellen.
Mitglieder der Bezirksärztekammer Pfalz können bis dahin weiterhin vorläufige bzw. endgültige Todesbescheinigungen per Fax oder E-Mail bestellen, solange der Vorrat reicht. Die Mengenbegrenzung auf 30 Exemplare pro Quartal ist aufgehoben.
Nach Abverkauf der Todesbescheinigungen können Sie diese künftig bei den entsprechenden Fachverlagen direkt beziehen.
Das novellierte Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz sieht u. a. auch vor, dass künftig Online-Todesbescheinigungen möglich sind.
Bitte füllen Sie das Bestellformular aus und senden es unterschrieben und mit Praxisstempel versehen an uns.
