Mit In-Kraft-Treten des geänderten HeilBG sind wir verpflichtet worden, ein Weiterbildungsregister aufzustellen.
Bitte teilen Sie uns daher die von Ihnen angestrebte Facharztbezeichnung mit.
Unsere Berechtigung zur Anforderung dieser Daten ergibt sich aus § 3 Abs. 2 Ziffer 8 HeilBG.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.