Kommt es während der Kammermitgliedschaft zu Veränderungen, sind diese der Bezirksärztekammer Pfalz unverzüglich mitzuteilen, wenn sie die nachfolgend aufgeführten Angaben betreffen:
- Tätigkeit
- Dienstanschrift
- Privatanschrift
- Approbation (beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde zum Verbleib in der Personalakte)
- Promotion (beglaubigte Kopie der Promotionsurkunde zum Verbleib in der Personalakte)
- Namensänderung (beglaubigte Kopie der Eheurkunde zum Verbleib in der Personalakte)
- Für Weiterbildungsassistenten:
Angestrebte Facharztbezeichnung
Änderungsmeldung