Für Vertragsärztinnen und -ärzte:
Pflicht zur fachlichen Fortbildung
§ 95d SGB V
Für im Krankenhaus tätige Fachärtzinnen und -ärzte:
Richtlinien und Beschlüsse zur Qualitätssicherung
§ 137 SGB V
Regelungen zur Fortbildung der Fachärzte im Krankenhaus (PDF)
Beschlüsse zur Richtlinie "Regelungen zur Fortbildung der Fachärzte im Krankenhaus"