Die Bezirksärztekammer Pfalz ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und die gesetzlich berufene Vertretung der in der Pfalz in ihrem Beruf tätigen Ärzte. Sie umfaßt das Gebiet des ehemaligen Regierungsbezirkes Pfalz. Sie ist insbesondere für folgende Aufgaben zuständig:
Die Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder und freiwilligen Mitglieder gegenüber der Öffentlichkeit,
die Beratung von Behörden einschließlich ihrer
gutachterlichen Betreuung,
die Erteilung der Anerkennung zur Führung von Bezeichnungen,
die auf besondere Kenntnisse in einem bestimmten medizinischen
Gebiet, Teilgebiet oder Schwerpunkt oder auf andere zusätzlich
erworbenen Kenntnisse in einem bestimmten Bereich auf der
Grundlage der Weiterbildungsordnung hinweisen,
die Förderung der Berufsfortbildung der Ärzte,
die Wahrnehmung der Aufgaben zur Durchführung der
Prüfungen für die Berufsausbildung von Medizinischen Fachangestellten
nach dem Berufsbildungsgesetz,
die Überwachung der Berufspflichten der Kammermitglieder
nach der Berufsordnung für Ärzte,
Sorge für ein gedeihliches Verhältnis der Kammermitglieder
untereinander zu tragen.
Mitglied der Bezirksärztekammer ist, wer im Bereich
der Kammer seinen Beruf als Arzt ausübt. Die Bezirksärztekammer
Pfalz betreut zur Zeit etwa 6.200 Ärzte.
Die Bezirksärztekammer erhebt die zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlichen finanziellen Mittel auf der Grundlage einer Beitragsordnung von ihren Kammermitgliedern. Organe der Kammer sind die Vertreterversammlung und der Vorstand.
Die Vertreterversammlung besteht aus den durch die Mitglieder der Bezirksärztekammer gewählten Vertretern. Der Vorstand wird aus der Mitte der Vertreterversammlung gewählt und führt die Geschäfte der Kammer. Die Amtszeit der Organe beträgt 5 Jahre.