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  Der betriebliche Datenschutzbeauftragte  
 
  Durch Änderung des Landesdatenschutzgesetzes ist dem Landesbeauftragten für den Datenschutz auch die Funktion einer Aufsichtsbehörde für den privaten Datenschutz übertragen worden.  
 
  Als Bindeglied zwischen den Betrieben und dem Landesbeauftragten sind dabei die betrieblichen Datenschutzbeauftragten von besonderer Bedeutung. Sie sind die eigentlichen "Datenschutzfachkräfte vor Ort".

Ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter ist u. A. zu bestellen, wenn personenbezogenen Daten automatisiert verarbeitet werden und damit mindestens 10 Personen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind.

Weitere Informationen erhalten Sie auf www.datenschutz.rlp.de
 
   
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