Auszug aus der Weiterbildungsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz vom 08.12.2005, in Kraft getreten am 03.01.2006.
Allgemeine Bestimmungen
Hinweis:
Rechtsverbindlich ist für die Ärztin/ den Arzt die Weiterbildungsordnung in der jeweils gültigen Fassung der Landesärztekammer deren Mitglied sie/er ist.
Die Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern lehnen sich sehr eng an die (Muster-) Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer an.
Abweichungen in Details sind in den Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern möglich.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Aufstellung der Einzelbereiche eine Ausgliederung aus dem Gesamttext der Weiterbildungsordnung und der Weiterbildrichtlinien ist und ein zusätzliches Informationsangebot darstellt.
Die rechtsverbindlichen Grundlagen für die Weiterbildung sind ausschließlich die jeweilige Fassung der "Weiterbildungsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz" und der "Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung für die Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz".
Paragraphenteil (PDF)
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