Allgemeine Bestimmungen für die Abschnitte B und C
Allgemeine Inhalte der Weiterbildung:
Die Weiterbildung beinhaltet unter Berücksichtigung
gebietsspezifischer Ausprägungen auch den Erwerb
von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
ethischen, wissenschaftlichen und rechtlichen
Grundlagen ärztlichen Handelns
der ärztlichen Begutachtung
den Maßnahmen der Qualitätssicherung und des
Qualitätsmanagements
der ärztlichen Gesprächsführung einschließlich der
Beratung von Angehörigen
psychosomatischen Grundlagen
der interdisziplinären Zusammenarbeit
der Ätiologie, Pathophysiologie und Pathogenese
von Krankheiten
der Aufklärung und der Befunddokumentation
labortechnisch gestützten Nachweisverfahren mit
visueller oder apparativer Auswertung (Basislabor)
medizinischen Notfallsituationen
den Grundlagen der Pharmakotherapie einschließlich
der Wechselwirkungen der Arzneimittel und
des Arzneimittelmissbrauchs
der Durchführung von Impfungen
der allgemeinen Schmerztherapie
der interdisziplinären Indikationsstellung zur weiterführenden
Diagnostik einschließlich der Differentialindikation
und Interpretation radiologischer
Befunde im Zusammenhang mit gebietsbezogenen
Fragestellungen
der Betreuung von Schwerstkranken und Sterbenden
den psychosozialen, umweltbedingten und interkulturellen
Einflüssen auf die Gesundheit
Sofern für die Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatz-
Weiterbildungen nichts Näheres definiert ist, kann die
Weiterbildung sowohl im ambulanten als auch im stationären
Bereich abgeleistet werden.
Die inhaltlichen Weiterbildungsanforderungen werden
durch Verwaltungsrichtlinien in fachlicher Hinsicht konkretisiert.
Für eine Kursanerkennung sind die bundeseinheitlichen
Empfehlungen zu beachten.