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  Weiterbildung
 
Paragraphenteil
Begriffserläuterung für die Anwendung im Rahmen der Weiterbildungsordnung
Allgemeine Bestimmungen für die Abschnitte B und C
Abschnitt B
Gebiete, Facharzt- und Schwerpunkt- kompetenzen
Abschnitt C
Zusatzbezeichnungen
Fachkunde
Rettungsdienst
Befugnis


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Weiterbildung - Begriffserläuterung
 

 

 

Begriffserläuterungen für die Anwendung im Rahmen der Weiterbildungsordnung

Ambulanter Bereich:
Ärztliche Praxen, Institutsambulanzen, Tageskliniken, poliklinische Ambulanzen

Stationärer Bereich:
Krankenhausabteilungen, Rehabilitationskliniken, Belegabteilungen und Einrichtungen, in denen Patienten über Nacht ärztlich betreut werden; medizinische Abteilungen, die einer Klinik angeschlossen sind

Notfallaufnahme:
Funktionseinheit eines Akutkrankenhauses, in welcher Patienten zur Erkennung bedrohlicher Krankheitszustände einer Erstuntersuchung bzw. Erstbehandlung unterzogen werden, um Notwendigkeit und Art der weiteren medizinischen Versorgung festzustellen.

Basisweiterbildung:
Definierte gemeinsame Inhalte von verschiedenen Facharztweiterbildungen innerhalb eines Gebietes

Kompetenzen:
Die Kompetenzen (Facharzt-, Schwerpunkt-, Zusatz-Weiterbildungen) spiegeln die Inhalte eines Gebietes wider, die Gegenstand der Weiterbildung und deren Prüfung vor der Ärztekammer sind. Die Inhalte dieser Kompetenzen stellen eine Teilmenge des Gebietes dar.

Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung:
Anästhesiologie, Augenheilkunde, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Humangenetik, Innere Medizin und Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Neurologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Strahlentherapie, Urologie

Fallseminar:
Weiterbildungsmaßnahme mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers, wobei unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten anhand von vorgestellten Fallbeispielen und deren Erörterung Kenntnisse und Fähigkeiten sowie das dazugehörige Grundlagenwissen erweitert und gefestigt werden.

 
   

 

 
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