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Begriffserläuterungen für die Anwendung im Rahmen der Weiterbildungsordnung
Ambulanter Bereich:
Ärztliche Praxen, Institutsambulanzen, Tageskliniken, poliklinische
Ambulanzen
Stationärer Bereich:
Krankenhausabteilungen, Rehabilitationskliniken, Belegabteilungen
und Einrichtungen, in denen Patienten über
Nacht ärztlich betreut werden; medizinische Abteilungen,
die einer Klinik angeschlossen sind
Notfallaufnahme:
Funktionseinheit eines Akutkrankenhauses, in welcher Patienten
zur Erkennung bedrohlicher Krankheitszustände
einer Erstuntersuchung bzw. Erstbehandlung unterzogen
werden, um Notwendigkeit und Art der weiteren medizinischen
Versorgung festzustellen.
Basisweiterbildung:
Definierte gemeinsame Inhalte von verschiedenen Facharztweiterbildungen
innerhalb eines Gebietes
Kompetenzen:
Die Kompetenzen (Facharzt-, Schwerpunkt-, Zusatz-Weiterbildungen)
spiegeln die Inhalte eines Gebietes wider,
die Gegenstand der Weiterbildung und deren Prüfung vor
der Ärztekammer sind. Die Inhalte dieser Kompetenzen
stellen eine Teilmenge des Gebietes dar.
Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung:
Anästhesiologie, Augenheilkunde, Chirurgie, Frauenheilkunde
und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde,
Haut- und Geschlechtskrankheiten, Humangenetik, Innere
Medizin und Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin,
Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie,
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Neurologie,
Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychiatrie
und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie,
Strahlentherapie, Urologie
Fallseminar:
Weiterbildungsmaßnahme mit konzeptionell vorgesehener
Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers, wobei unter Anleitung
eines Weiterbildungsbefugten anhand von vorgestellten
Fallbeispielen und deren Erörterung Kenntnisse
und Fähigkeiten sowie das dazugehörige Grundlagenwissen
erweitert und gefestigt werden. |
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