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Jede/r Ärztin/Arzt hat sich nach Aufnahme
seiner beruflichen Tätigkeit im Bereich der Bezirksärztekammer
Pfalz unverzüglich bei unserer Kammer anzumelden. Die Anmeldepflicht
besteht unbeschadet der gleichzeitigen Zugehörigkeit zu der
Ärztekammer eines anderen Landes oder einer anderen Bezirksärztekammer.
Dem Meldebogen sind beglaubigte Fotokopien seiner AiP-, Approbations-
und Promotionsurkunde und der Urkunde über die Anerkennung
von Gebiets-, Teilgebiets- bzw. Schwerpunkts- oder Zusatzbezeichnungen,
sofern sich diese noch nicht in seiner bei einer anderen Ärztekammer
geführten Meldeakte befinden.
Während der Kammermitgliedschaft eintretende berufliche
Veränderungen, Änderungen des Personen- und Familienstandes
sowie Anschrift seiner neuen Praxis oder Arbeitsstelle und
seiner neuen Wohnung sowie des Datums der Beendigung der Tätigkeit
sind unserer Kammer unverzüglich schriftlich oder fernmündlich
mitzuteilen.
Sofern Sie bereits bei der Bezirksärztekammer Pfalz als Mitglied ordnungsgemäß gemeldet sind, können Sie auf formlosen schriftlichen Antrag sowie Einreichung von 2 Passbildern einen Arztausweis beantragen.
Die erstmalige Ausstellung sowie die Verlängerung eines Arztausweises ist kostenlos.
Bei Ausstellung eines Ersatz-Arztausweises ist ein Betrag von € 10,00 fällig.
Bei Ablauf der Gültigkeit des Arztausweises kann dieser bei der zuständigen Ärztekammer verlängert werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Herder (Tel.: 0 63 21/92 84-16)
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