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Jede/r Ärztin/Arzt hat sich nach Aufnahme seiner beruflichen Tätigkeit im Bereich der Bezirksärztekammer Pfalz unverzüglich bei unserer Kammer anzumelden. Die Anmeldepflicht besteht unbeschadet der gleichzeitigen Zugehörigkeit zu der Ärztekammer eines anderen Landes oder einer anderen Bezirksärztekammer. Dem Meldebogen sind beglaubigte Fotokopien seiner AiP-, Approbations- und Promotionsurkunde und der Urkunde über die Anerkennung von Gebiets-, Teilgebiets- bzw. Schwerpunkts- oder Zusatzbezeichnungen, sofern sich diese noch nicht in seiner bei einer anderen Ärztekammer geführten Meldeakte befinden.

Während der Kammermitgliedschaft eintretende berufliche Veränderungen, Änderungen des Personen- und Familienstandes sowie Anschrift seiner neuen Praxis oder Arbeitsstelle und seiner neuen Wohnung sowie des Datums der Beendigung der Tätigkeit sind unserer Kammer unverzüglich schriftlich oder fernmündlich mitzuteilen.




















 
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Herr Mück
Telefon 06321 92 84 - 12

Ihre AnsprechpartnerIn
Frau Hauenstein
Telefon 06321 92 84 - 21

 

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